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Neues Heizungsgesetz: Umweltverband bereitet eine Klage vor

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde vom Kabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause die Parlamente durchlaufen. Allerdings bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen . Das Gesetz soll das aktuell noch gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, das als Heizungsgesetz bekannt wurde. Laut dem neuen Gesetz sollen wieder Öl- und Gasheizungen installiert werden können, allerdings unter Auflagen. Das Betriebsverbot für fossil betriebene Heizungen nach 2045 entfällt aber. Schon wenige Tage nach Bekanntwerden des Entwurfs gibt es Kritik an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Miriam Vollmer, Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht, die auf Klima- und Energiepolitik spezialisiert ist, schreibt in einem Blogeintrag auf der Webseite der Kanzlei Re-Rechtsanwälte, dass das neue Gesetz in weiten Teilen "zumindest erklärungsbedürftig" sei und rechtlich "auf unsicherem Boden" stehe. Zugleich bereitet sich der Umweltverband DUH auf eine Klage vor. Gebäudemodernisierungsgesetz: Das steht im neuen Heizungsgesetz Erreicht Deutschland die Klimaneutralität mit dem GModG? Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gesetzes kommt deshalb auf, weil sich Deutschland im Klimaschutzgesetz verpflichtet hat, bis 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Allerdings gibt es keine einzelnen Ziele für bestimmte Sektoren – wenn also der Verkehrssektor mehr schafft als die Industrie, ist das unerheblich, solange das übergeordnete Ziel erreicht wird. Sollten bis 2045 also noch ein paar fossile Heizungen laufen, dann ist das nicht weiter schlimm, solange diese Emissionen an anderer Stelle wieder kompensiert werden können. Überdies gilt noch das EU-Recht, dem sich Deutschland ebenfalls verpflichtet hat. Dort heißt es unter anderem, dass die EU-Mitgliedsländer bis 2050 vollständig treibhausgasneutral sein und bis 2040 90 Prozent weniger Emissionen ausstoßen wollen als noch 1990. Zuletzt stellen sich noch verfassungsrechtliche Fragen: 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich bestimmt, dass Bundesregierungen dazu verpflichtet sind, die Freiheit und Würde zukünftiger Generationen zu schützen – und das dies durch Emissionsminderungen und einen klaren Pfad zur Klimaneutralität erfüllt werden kann. Die Frage lautet also: Setzt das GModG genügend Anreize, um sicherzustellen, dass bis 2045 wirklich nur noch ein paar fossile Heizungen in Betrieb sind? Oder werden jetzt durch das GModG im großen Stil neue Öl- und Gasheizungen gekauft, die auch 2045 noch laufen werden? Öl- und Gasheizungen sind durch das GModG unwirtschaftlich Miriam Vollmer erklärt, dass das der Knackpunkt für das Gesetz sein könnte. Denn ein Gericht kann ein Gesetz nicht nach Belieben so auslegen, dass es verfassungskonform und europarechtskonform ist. "Gerichte dürfen einem Gesetz keinen Inhalt geben, den sein Wortlaut erkennbar nicht mehr trägt", so die Juristin. "Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich erklärt, fossile Heizungen wieder zulassen zu wollen, wird es schwierig, dieselben Vorschriften später so zu lesen, als sei der Ausstieg aus Öl und Gas weiterhin so verbindlich angelegt, wie das höherrangige Recht es verlangt." Die für die Bundesregierung günstigste Lesart des GModG lautet daher: Ja, das Gesetz erlaubt formal den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Diese sind aber wirtschaftlich so untragbar, dass es praktisch keiner machen wird . "Ob eine solche Argumentation vor Gericht trägt, ist allerdings offen", schlussfolgert Miriam Vollmer. Bundesregierung kennt die Rechtsgutachten Dass es verfassungsrechtlich schwierig sein könnte, das alte Heizungsgesetz ersatzlos zu streichen, haben bereits mehrere Rechtsgutachten festgestellt – eines davon wurde von der Kanzlei Re-Rechtsanwälte erstellt. Die Juristen kamen im Sommer 2025 zu dem Schluss, dass die Bundesregierung das alte Heizungsgesetz nur dann ändern könnte, wenn sie "eine andere mindestens genauso wirksame Regelung erlässt". Das Europarecht gebe darüber hinaus vor, dass ein EU-Land zur Erreichung der Klimaneutralität "nicht nur auf Freiwilligkeit setzen darf" und auch nicht ausschließlich auf den europäischen CO2-Preis setzen kann; es müssten weitergehende Maßnahmen greifen. Der Bundesregierung sind diese Gutachten und rechtlichen Einschätzungen bekannt. Sie sieht auch im GModG keinen klimapolitischen Rückschritt. Vielmehr soll das neue Gesetz lediglich "technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher" sein als sein Vorgänger, so heißt es im Gesetzesentwurf. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte auch nach der Verabschiedung im Kabinett, dass die Anforderungen beim Klimaschutz bestehen blieben. Es werde 2030 eine neue Prüfung geben, ob die Maßnahmen im GModG zur Erreichung der Klimaziele ausreichen oder nicht. Gezweifelt wird aber nicht nur daran, ob das Gesetz den Klimazielen genügt, sondern auch daran, ob es das erklärte Ziel erfüllt, praxistauglicher und einfacher zu sein. Am Donnerstag hat dazu der Normenkontrollrat (NKR) Stellung bezogen und resümiert: Der Text sei "in weiten Teilen kaum verständlich" und nicht nachvollziehbar . Zur "Bild" sagte NKR-Chef Lutz Goebel, das GModG sei eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden". Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen. Umwelthilfe bereitet Rechtsweg vor Dass die Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren noch etwas an dem Gesetz ändert, gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich. Der nun errungene politische Kompromiss hat mehr als ein Jahr in Anspruch genommen, der Prozess war dem Vernehmen nach äußerst schwierig. Auch deshalb bereiten sich Umweltverbände schon jetzt auf den Rechtsweg vor. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe DUH, sagte nach dem Kabinettsbeschluss: "Wir fordern ein Gesetz, das Klimaneutralität ernst nimmt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich schützt und die europarechtlichen Vorgaben umsetzt. Wir werden rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen." Auf Anfrage von t-online bestätigte eine Sprecherin, dass man "alles Erforderliche" vorbereite, um gegen das GModG vorzugehen. Der Verband möchte aber das parlamentarische Verfahren noch abwarten. "Wenn der Rechtsweg tatsächlich bestritten werden muss, werden wir rechtzeitig über konkrete Schritte informieren."



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