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E-Auto-Förderung: Portal startet – das wird jetzt wichtig

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Ab Dienstag können Käufer eines Elektroautos die neue staatliche Förderung beantragen. Doch für den Antrag gelten mehrere Voraussetzungen. Das Datum steht fest: Ab Dienstag, 19. Mai, soll das neue Förderportal für die E-Auto-Prämie freigeschaltet werden. Wer seit Jahresbeginn ein förderfähiges Elektroauto gekauft oder geleast hat, kann staatliche Unterstützung beantragen. Zuständig bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Welche Fahrzeuge werden gefördert? Gefördert werden neue reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und sogenannte Range-Extender, bei denen ein Verbrennungsmotor die Reichweite des elektrischen Antriebs erhöht. Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen. Plug-in-Hybride und Autos mit Range-Extender müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen. Sie brauchen entweder einen CO2-Ausstoß von höchstens 60 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern. Wer kann die Förderung beantragen? Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ohne Kinder liegt die Grenze bei 80.000 Euro im Jahr. Mit einem minderjährigen Kind steigt sie auf 85.000 Euro, mit zwei Kindern auf 90.000 Euro. Firmenwagen oder gewerbliche Fahrzeugflotten sind nicht Teil des Programms. Wie hoch fällt die Förderung aus? Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es mindestens 3.000 Euro Förderung. Maximal sind 6.000 Euro möglich. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender startet die Förderung bei 1.500 Euro. Maximal sind hier 4.500 Euro vorgesehen. Zuschläge gibt es für Kinder sowie für Haushalte mit geringerem Einkommen. Welche Unterlagen werden benötigt? Wichtig sind vor allem die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen im Haushalt. Sie dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Außerdem werden benötigt: Kauf- oder Leasingvertrag Fahrzeugschein gegebenenfalls Kindergeldnachweise bei Plug-in-Hybriden eventuell zusätzliche Fahrzeugunterlagen Das BAFA empfiehlt zudem, sensible Angaben auf Kopien der Steuerunterlagen zu schwärzen – etwa Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeit. Warum dürfte der Antrag für viele kompliziert werden? Für die Antragstellung braucht es zwingend eine BundID. Dabei handelt es sich um ein digitales Bürgerkonto. Ein einfaches Konto mit Passwort reicht nicht aus. Erforderlich ist entweder eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder eine BundID mit Elster-Zertifikat. Wer bereits seine Steuererklärung über Elster abgibt, besitzt das nötige Zertifikat oft schon. Andere müssen die digitale Identifizierung erst noch einrichten. Wann kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag soll ab Dienstag, 19. Mai, online möglich sein. Förderfähig sind Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar erstmals zugelassen wurden. Entscheidend ist dabei nicht der Kaufvertrag, sondern das Datum der Zulassung. Gilt die Förderung auch für Leasing? Ja. Leasing wird grundsätzlich genauso behandelt wie ein Kauf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Wie lange muss das Fahrzeug behalten werden? Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Wer das Fahrzeug vorher verkauft oder abgibt, riskiert Probleme mit der Förderung. Warum könnten manche Käufer am Ende weniger Förderung bekommen als gedacht? Einige Hersteller und Händler werben bereits mit besonders günstigen Preisen und rechnen dabei die maximale Förderung ein. Diese Höchstförderung erhalten allerdings nur Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Kindern. Wer darüber liegt oder keine Kinder hat, muss die Differenz selbst tragen.



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