Am Landesgericht Eisenstadt wird am Dienstag über die etwaige Verlängerung der U-Haft oder die Enthaftung des Verdächtigen im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp entschieden. Sein Verteidiger ging im Vorfeld weiterhin davon aus, dass der 39-Jährige entlassen wird. Ausständig ist auch noch ein Gutachten über das bei der Hausdurchsuchung sichergestellte Rattengift.