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Manipulative Trinkgeldabfrage : Verbraucherzentrale mahnt Starbucks-Betreiber ab

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Trinkgeld geben als Voreinstellung: Weil es in Starbucks-Filialen keine direkte Möglichkeit gab, bei Kartenzahlung Tip zu verweigern, haben sich Verbraucherschützer eingeschaltet.

Bezahlen per Karte oder Handy ist praktisch – kann aber zu Problemen führen, wenn es ums Trinkgeldgeht. Denn auf vielen Kartenlesegeräten ist längst nicht mehr die Frage, ob, sondern nur noch, wie viel Tip man geben möchte. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kundinnen und Kunden durch voreingestellte Prozentwerte unterbewusst zu höheren Zahlungen gedrängt werden könnten.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat deshalb jetzt Amrest Coffee Deutschland, nach eigenen Angaben führender Betreiber von Starbucks-Filialen in Zentraleuropa, abgemahnt. An den Kassen der Coffeeshop-Kette sollen ausschließlich voreingestellte Trinkgeldoptionen und eine nicht spezifizierte Zeichenfolge angezeigt worden sein – aber keine unmittelbar auswählbare Möglichkeit, Trinkgeld abzulehnen.

Starbucks-Betreiber reagiert

Nach der Abmahnung habe sich das Unternehmen dazu verpflichtet, „eine solche irreführende Gestaltung der Trinkgeldabfrage künftig zu unterlassen“, teilten die Verbraucherschützer mit. Auch wolle der Betreiber die Darstellung der Trinkgeldabfrage ändern.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale steht der Fall exemplarisch für einen Trend in Gastronomie und Einzelhandel: Immer häufiger würden beim kontaktlosen Bezahlen automatische Trinkgeldempfehlungen eingeblendet, moniert der gemeinnützige Verein. Teilweise lägen diese deutlich über den in Deutschland üblichen Beträgen. Während hierzulande bei gutem Service fünf bis zehn Prozent als angemessen gelten, würden an digitalen Terminals mitunter 15 oder sogar 30 Prozent vorgeschlagen.

Verbraucherschützer kritisieren „Dark Patterns“

Die Verbraucherzentrale spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten „Dark Patterns“ – also manipulativen Gestaltungselementen in digitalen Anwendungen. Durch voreingestellte Optionen oder unübersichtliche Menüs könne das Zahlungsverhalten unbewusst beeinflusst werden. Besonders problematisch sei es, wenn die Möglichkeit, gar kein Trinkgeld zu geben oder den Betrag individuell anzupassen, versteckt werde.

„Gäste sind nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu übernehmen. In vielen Fällen lässt sich das Trinkgeld individuell anpassen oder auch ganz ablehnen. Wer die gewünschte Höhe am Gerät nicht einstellen kann oder möchte, kann Trinkgeld alternativ in bar geben“, erklärte Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Trinkgeld bleibt freiwillig

Die Verbraucherschützer betonen zudem, dass Trinkgeld in Deutschland grundsätzlich freiwillig bleibe. Weder gebe es eine gesetzliche Pflicht noch einen vertraglichen Anspruch darauf. „Bei digitalen Bezahlprozessen sollte deswegen auf den ersten Blick klar erkennbar sein, wie Verbraucher:innen Trinkgeld geben oder ablehnen können“, forderte Reinke.

Zugleich verwies sie auf die Verantwortung der Arbeitgeber. „Guter Service und gute Qualität sollten selbstverständlich immer entsprechend bedacht werden. Trinkgeld darf jedoch nie notwendige Aufbesserung eines zu niedrigen Lohns bedeuten.“




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