Unbekannte hatten im August 2021 mehr als 600 Schließfächer aufgebrochen. Jetzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden: Die Hamburger Sparkasse muss einem Kunden nicht mehr als die 40.000 Euro Maximal-Entschädigung zahlen. Warum das Gericht keine Pflichtverletzung der Bank sieht.