Das Urteil gegen den Terror-Attentäter von Villach, der am vergangenen Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Der 24-jährige Syrer hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil auf Rechtsmittel verzichtet, und auch die Staatsanwaltschaft hat nun keine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, sagte Behördensprecher Markus Kitz Dienstagfrüh auf APA-Anfrage.