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Mitglieder haben entschieden: Grünen-Urabstimmung: Mehrheit folgt Plänen der Parteispitze

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Die Mitglieder der Grünen haben eine Entscheidung getroffen: Die Partei bekommt neue interne Regeln. Für die Führung, die diese Änderungen vorgeschlagen hatte, ist das ein Vertrauensbeweis der Basis.

Bei den Grünen gelten künftig neue Regeln für Parteitage und andere interne Abläufe. Für alle siebzehn Vorschläge, die den rund 184.000 Mitgliedern vorgelegt worden waren, fand sich bei der Urabstimmung die notwendige Mehrheit, wie die Partei mitteilte. Die meisten Fragen unterstützten sogar mindestens zwei Drittel der abstimmenden Grünen.

Den Angaben zufolge beteiligten sich knapp 35 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung, die drei Wochen lang lief. Das deutliche Ergebnis bedeutet auch Rückendeckung der Basis für die Parteiführung um die Co-Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die beide für die Änderungen geworben hatten.

Ziel der Reformpläne ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage - interne Kritiker sehen dadurch hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Die Urabstimmung fand online oder auf Wunsch als Briefwahl statt. 

Was zur Abstimmung stand

Künftig soll es unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen geben, einen längeren Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden - in Form nötiger Unterstützer - für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll höherrangiger besetzt und damit schlagkräftiger werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.

Kritiker befürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, forderten sie. 

Parteichefin Franziska Brantner argumentierte hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die heutigen Zeiten erforderten aber etwas anderes. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.

Gericht stoppte Urabstimmung nicht

Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen.

Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Diese haben angekündigt, dies unter Umständen zu tun.




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