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Ab Juli: Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld – mit strengeren Regeln

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Aus dem Bürgergeld wird das „Grundsicherungsgeld“. Mehr Pflichten, weniger Schonfristen und höhere Sanktionen sollen Arbeitslose schneller vermitteln. 

Zum 1. Juli 2026 beginnt die schrittweise Einführung der neuen Grundsicherung. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird das bisherige Bürgergeldsystem grundlegend umgestaltet. Ziel der Reform ist es nach Angaben der Bundesregierung, Sozialleistungen zielgenauer zu gestalten und Menschen, die arbeiten können, schneller in Beschäftigung zu vermitteln.

Das Bürgergeld wird künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen. Gleichzeitig gilt wieder der sogenannte Vermittlungsvorrang: Jobcenter sollen zunächst prüfen, ob eine direkte Arbeitsaufnahme möglich ist. Nur wenn das nicht gelingt, sollen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen folgen. Besonders jüngere Leistungsbeziehende sollen schneller in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden.

Neuregelung für Eltern mit kleinen Kindern

Erwerbsfähige Leistungsbeziehende müssen ihre Arbeitskraft künftig „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern, heißt es aus der Bundesregierung. Für Alleinstehende bedeutet das in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung, sofern keine persönlichen oder gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.

Eltern können künftig bereits ab dem 14. Lebensmonat ihres Kindes zu einer Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme verpflichtet werden. Bisher lag diese Grenze beim dritten Lebensjahr.

Neue Grundsicherung: Mehr Sanktionen möglich

Auch die Mitwirkungspflichten werden verschärft. Wer Maßnahmen abbricht oder sich nicht auf zumutbare Stellen bewirbt, muss mit höheren Kürzungen rechnen. Der Regelbedarf kann dann um 30 Prozent für drei Monate sinken.

Bei Terminen im Jobcenter bleibt das erste unentschuldigte Versäumnis ohne Folgen. Ab dem zweiten Termin kann die Leistung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden. Wer drei Termine hintereinander versäumt, riskiert im Extremfall den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs, einschließlich der Kosten der Unterkunft.

Änderungen bei Vermögen und Wohnen

Die bisherige einjährige Schonfrist beim Vermögen entfällt. Stattdessen bleibt ein Teil des Vermögens weiterhin geschützt. Die Höhe soll künftig stärker vom Lebensalter abhängen. Auch bei den Wohnkosten gelten strengere Vorgaben. Mieten werden nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen.

Das Gesetz wurde im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und im März 2026 vom Bundestag verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab dem 1. Juli.




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