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Anschlag auf Berliner CSD: Chef der Jungen Union will für alle Gefährder Erwachsenenstrafrecht

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Stern 

Der mutmaßliche Attentäter Abdul B. hätte im Gefängnis sitzen können. Aber ein Gericht ließ Milde walten. CDU-Mann Johannes Winkel fordert Konsequenzen.

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin fordert der erste Spitzenpolitiker Konsequenzen. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, dem stern.

Winkel fordert eine Anpassung des Strafrechts. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen“, sagte Winkel. „Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.“

Das ist über Abdul B. bekannt

Hintergrund ist, dass der mutmaßliche Attentäter Abdul B. längst hätte im Gefängnis sitzen können. Das war die Forderung der Berliner Staatsanwaltschaft gewesen. Der 21-Jährige war wegen der Vorbereitung eines Terroraktes angeklagt worden und wurde von einem Berliner Gericht auch dafür verurteilt. 

Die Richter sprachen im Mai dieses Jahres allerdings nur eine milde Jugendstrafe gegen B. aus und ließen ihn frei, weil er zuvor schon sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, und sich in der Verhandlung von Terror distanziert haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein – es war damit nicht rechtskräftig.

Das Gericht war offenbar von Reifeverzögerungen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ausgegangen, wonach auch ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) gleichstehen kann. Nach stern-Informationen wird dies gerade bei Radikalisierungstaten von jungen Erwachsenen häufig angenommen.

B. wurde im Jahr 2005 in Deutschland geboren und ist in Berlin aufgewachsen. Der Tatverdächtige sei deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der mutmaßliche Angreifer sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“. B. hat schon in der Schulzeit Gewalttaten verübt.

„In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen“, heißt es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Dazu soll er versucht haben, über den Libanon nach Syrien zu gelangen. Im Libanon sei er allerdings festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. „Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft“, so die Mitteilung.

Tatverdächtiger war nicht bereit für Deradikalisierung

Im November 2025 kehrte B. dann nach Deutschland zurück und wurde am Flughafen aufgrund eines damaligen Haftbefehls festgenommen. Die Richter ließen ihn nach dem Prozess im Mai 2026 frei und ordneten ein Deradikalisierungsprogramm an. Der Geschäftsführer des Programms teilte dem Magazin „Focus“ aber mit, dass B. dafür „nicht ernsthaft bereit“ gewesen sei. Man habe gemerkt, „dass es eine starke Relativierung dessen gab, was seinen Tatvorwurf angeht“, so der Mann. Unmittelbare Anschlagspläne hätten sich jedoch nicht abgezeichnet: „Es gab keinen einzigen konkreten Hinweis auf eine akute Bedrohungssituation.“

B. wurde am Sonntagabend von der Berliner Polizei erschossen. Am Samstagabend soll der 21-Jährige mit einem weißen Transporter in die Parade des Christopher Street Days gerast sein. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen verletzt.




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