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Anschlag auf CSD Berlin: Ballouts Gefährderstatus war Behörden unbekannt

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Eine Recherche zeichnet ein trauriges Bild vom Leben des mutmaßlichen CSD-Attentäters Ballout. Spielte die angebliche Homosexualität seines Vaters eine Rolle? Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) am Samstag in Berlin werden neue Details zum Werdegang des mutmaßlichen Attentäters Abdul Ballout bekannt. Einer Recherche der "Berliner Morgenpost" zufolge wurde der gebürtige Berliner schon als Sechsjähriger aktenkundig, weil er aggressives Verhalten in der Grundschule zeigte. Ballout wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in der Hauptstadt erschossen. Der Bericht zeichnet ein trauriges Bild vom Leben Ballouts, dessen Eltern aus dem Libanon stammen. Demnach wurde er wegen seines aggressiven Verhaltens schon als Grundschüler immer wieder vom Unterricht suspendiert. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und die Schulkonferenz befasste sich mehrfach mit dem kleinen Abdul, heißt es. Doch die nötige Unterstützung bekam der Junge nicht, wohl auch, weil seine Eltern die Zusammenarbeit verweigerten. So wechselte Ballout zunächst zwei Mal die Grundschule, anschließend kam er auf eine Förderschule. Dort lag der Schwerpunkt zunächst auf "Lernen", dann kam "Emotional-Soziale-Entwicklung" hinzu. Laut "Morgenpost" hatte Ballout damit Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung. Stattdessen wurde er den Akten zufolge zum Schulverweigerer, auf seinen Zeugnissen habe fast nur noch Sechsen gegeben. Die Versuche, ihn in Schulersatzprogrammen unterzubringen scheitern ebenso wie der Versuch, ihn zur Diagnostik in eine Psychiatrie zu bringen. Seine Eltern verweigerten dem Bericht zufolge ihre Zustimmung. Terror-Experte nach CSD-Anschlag : "Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen" Anschlag auf CSD : Söder attackiert Berliner Gericht: "Krasse Fehlentscheidung" Ballouts Vater soll schwul sein – Hinweis auf Motiv? Auch die familiäre Situation Ballouts war demnach schwierig. Seine Eltern lebten getrennt, Abdul wuchs bei seiner Mutter und seinen Schwestern in einem streng religiösen Umfeld auf. Der Vater soll schwul sein und mit seinem Partner zusammenleben, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Berliner Sicherheitskreise. Der Widerspruch zwischen dem strengen Glauben im Haushalt seiner Mutter und der sexuellen Identität seines Vaters könnte darauf hindeuten, dass Ballout den Christopher Street Day auch aus persönlichen Erfahrungen als Anschlagsziel wählte, heißt es. Erfahrungen aus Programmen zur Deradikalisierung würden zeigen, dass jungen Islamisten häufig eine fehlende Vaterfigur fehle, schreibt die "Morgenpost". Auch Ballout soll deshalb Zuflucht in radikalen Moscheen in Berlin-Neukölln gesucht haben. Die Förderschule verließ er nach zehn Jahren ohne Abschluss und Perspektive und startete zeitgleich seine kriminelle Karriere. Wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verhängte ein Jugendschöffengericht 2022 eine "jugendrichterliche Weisung", weil Ballout einen Jungen zusammengeschlagen und einem anderen die Kopfhörer geraubt hatte. Bei dem Versuch, nach Syrien zu reisen, um sich dort der Terrormiliz "Islamischer Staat" anzuschließen, wurde Ballout im Mai 2025 im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate im Gefängnis. Anschließend reiste er zurück nach Berlin, wo er noch am Flughafen festgenommen wurde und in Untersuchungshaft kam. Die deutschen Sicherheitsbehörden führten Ballout seit Anfang 2025 als islamistischen Gefährder, teilten ihre Erkenntnisse aber offenbar nicht mit den Berliner Behörden. Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe im Fall Ballout Laut "Morgenpost" wusste beispielsweise das für Ballout zuständige Jugendamt nichts von dessen Gefährderstatus. Deshalb seien dort nun viele Mitarbeiter sehr verunsichert. Auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatte demnach keine Kenntnis von Ballouts Gefährderstatus. Auf Anfrage der Zeitung erklärte Bildungs- und Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU): "Probleme sind offenbar rechtzeitig erkannt worden, konnten aber mangels Kooperation durch die Familie nicht gelöst werden. Wir müssen darüber sprechen, wo der Kinder- und Jugendschutz den elterlichen Willen ablöst und welche rechtlichen Änderungen dafür notwendig sind." Unterdessen wehrt sich die Berliner Justiz gegen Kritik an einem Urteil gegen Ballout. Der 21-Jährige war im Mai von einem Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. "Das Urteil ist auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden", schrieben die Präsidentin des Kammergerichts und die Berliner Generalstaatsanwältin in einer gemeinsamen Mitteilung.



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