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Mordversuch im Supermarkt: Mit Feuerzeug auf Söhne los - Mutter darf nach Hause

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Sie goss Spiritus über ihre Söhne und griff zum Feuerzeug: Trotzdem darf eine Mutter nun zu ihren Kindern. Warum das Gericht so entschied.

Eine Mutter hat versucht, ihre Kinder anzuzünden - und darf nun zu ihrer Familie zurückkehren: Das Landgericht Bremen hat die damals schwer psychisch kranke Frau freigesprochen und ihre Unterbringung in einer Klinik zur Bewährung ausgesetzt. „Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte ihre Söhne über alles liebt“, sagte der Vorsitzende Richter. „Auch die Söhne möchten ihre Mutter zurück in ihrem Leben haben.“

Versuchter Mord mit Spiritus und Feuerzeug

Die Angeklagte stand unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht. An der Tat gebe es keinen Zweifel, versicherte der Vorsitzende Richter. Die 40-Jährige habe selbst detailliert erzählt, was am 16. Januar in einem Bremer Supermarkt passiert ist. „Die Angeklagte hat uns wirklich in ihre damalige Gefühlswelt mitgenommen.“

Demnach trank die Litauerin Spiritus und goss die Flüssigkeit über sich und ihre Kinder. Anschließend soll sie mehrfach versucht haben, ihre Söhne mit einem Feuerzeug anzuzünden. Ein Kind konnte sich losreißen. Zeugen nahmen der Frau das Feuerzeug weg und überwältigten sie. 

Die Kinder im Alter von vier und acht Jahren erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen, wie das Gericht weiter ausführte. Bei einem der Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, weshalb er operiert werden musste. Bleibende körperliche Schäden trugen beide Söhne nicht davon. „Gott sei Dank, muss man sagen, ist nichts Schlimmeres passiert“, sagte der Vorsitzende Richter.

Warum die Angeklagte nach Hause darf

Die Frau litt damals unter einer Depression und einer psychotischen Störung, wie das Gericht feststellte. Sie sei manisch gewesen und fest überzeugt, dass ihre Söhne prostituiert werden sollen. Die Angeklagte habe nicht erkannt, dass sie ihre Kinder in Lebensgefahr brachte. Im Gegenteil: Sie habe mit der Tat für Aufmerksamkeit sorgen wollen, damit ihre Söhne vor ihrem vermeintlichen Schicksal geschützt werden.

„Keiner kann etwas für Krankheit und niemand sucht sich das freiwillig aus“, betonte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte war seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Verteidigerin und Staatsanwaltschaft hatten gefordert, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.

Das Gericht folgte nun der Einschätzung. Der Zustand der Angeklagten habe sich so verbessert, dass sie zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden soll. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt, die Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Angeklagte und ihre Familie engmaschig begleiten. 

Ein solch „dichtes Kontrollnetz“ soll verhindern, dass die 40-Jährige ihre Kinder oder andere erneut in Gefahr bringe, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




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