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Freikörperkultur: Streit um FKK-Areal bei Kreuzfahrt - Gericht gibt Paar recht

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Eine Weltreise per Kreuzfahrtschiff wollte ein Paar auch im FKK-Bereich genießen. Die beiden wurden aber von der Größe und Ausstattung enttäuscht und forderten Geld zurück. Nun entschied ein Gericht.

Weil der FKK-Bereich auf einer Kreuzfahrt kleiner als angenommen ausfiel, kann ein Ehepaar einen Teil des Preises zurückfordern. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Rostock im Rahmen einer Klage der beiden Dortmunder gekommen. Das Gericht sah einen Minderungsanspruch in Höhe von fünf Prozent gerechtfertigt. Die Weltreise mit der Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

Die beiden buchten die Reise von November 2025 bis März 2026 den Angaben zufolge bereits im Februar 2024. „Als die Kläger buchten, verfügte das Schiff, auf dem die Reise stattfinden sollte, über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach.“ Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es demnach nicht. Das Paar habe sich an aktuellen Deckplänen orientiert. Dort habe man Lage und Größe des FKK-Bereichs des relevanten Schiffes gesehen, wie sie zum Buchungszeitraum auch tatsächlich waren.

Aida habe das Schiff anschließend allerdings umbauen lassen. Danach befand sich im bisherigen FKK-Bereich ein sogenanntes „Skydeck“, das nur noch Passagiere mit gebuchter Suite hätten nutzen dürfen. Das war bei den Klägern nicht der Fall. Der allgemeine FKK-Bereich sei verlegt worden und fiel demnach deutlich kleiner aus und verfügte nicht mehr über Sonnendach, Dusche oder Whirlpool.

Paar forderte 15.000 Euro zurück

Das Paar forderte eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro und monierte in diesem Zusammenhang auch noch andere Veränderungen. Das Gericht entschied nun: „Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten.“ Sie hätten sich darauf verlassen können, dass die Ausstattung im Wesentlichen dem entspricht, wie sie es zum Buchungszeitraum im Internet gesehen haben.

Es sei eine berechtigte Erwartung geweckt worden, die dann auch eingehalten werden müsse. Wenn es nach der Buchung zu erheblichen Beeinträchtigungen des Angebots komme, müsse der Reiseveranstalter darauf vor der Reise hinweisen.

15.000 Euro können die Kläger laut Gericht aber nicht zurückverlangen. „Der FKK-Bereich stelle nur eines von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen“, so die Begründung. Andere angeführte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. 

Aida erklärte auf Anfrage: „Wir werden nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte prüfen.“ Zu offenen Verfahren äußere sich das Unternehmen nicht im Detail.




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