Nach Wahlerfolg der AfD: Türkische Gemeinde: Keine Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt
Geflüchtete könnten in Sachsen-Anhalt zur Zielscheibe werden, befürchtet die Türkische Gemeinde nach dem Sieg der AfD bei der Landtagswahl. Der Dachverband verlangt: Schluss mit der Residenzpflicht.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hält es nach dem Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für unzumutbar, Asylbewerber dorthin zu schicken. „Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt haben keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten“, sagte der TGD-Bundesvorsitzende, Gökay Sofuoglu, der Deutschen Presse-Agentur. Die Politik müsse sie fortan „aktiv vor Rechtsextremisten schützen“. Geflüchtete Personen seien besonders gefährdet.
„Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Residenzpflicht von Geflüchteten aufzuheben“, sagte Sofuoglu. Niemand sollte an einem Ort bleiben müssen, an dem er oder sie zur Zielscheibe von Rechtsextremisten werden könne. Er warnte: „Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden.“
Aufenthalt nur im Bezirk gestattet
Die Residenzpflicht gilt für Ausländer im Asylverfahren. Genau gesagt handelt es sich um eine Aufenthaltsgestattung, die räumlich auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist.
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt war die AfD am Sonntag mit 43,8 Prozent der Stimmen mit Abstand stärkste Kraft geworden. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab. Die AfD kann allerdings mangels absoluter Mehrheit nicht allein regieren. Die SPD kam auf 9,3 Prozent, die Grünen auf 8,9 Prozent und die Linken auf 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent in das Parlament ein. Für eine Mehrheit sind 42 Sitze im Parlament erforderlich, die AfD hat 39.
