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Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe „Obi-Orange“

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Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Dagegen gingen die Konkurrenten Hornbach und Globus vor. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Geschäftsverkehr durchgesetzt hat. Das Bundespatentgericht entschied im vergangenen Jahr gegen Obi. In einer vorläufigen Einschätzung vor der Verhandlung im Mai tendierte der Bundesgerichtshof dazu, dem zuzustimmen - ob es dabei bleibt, wird er nun verkünden. Sollte der Beschluss des Patentgerichts bestätigt werden, würde die Marke gelöscht.

smb/ilo




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