Urteil: Nachbarschaftsstreit um blockierte Einfahrt eskalierte
Holzstöcke im Gully, Vorwürfe und ein Handgemenge: Ein Konflikt an einer Hauseinfahrt kocht über und landet vor Gericht. Einige Streitigkeiten zwischen Nachbarn eskalieren so sehr, dass es zu körperlichen Angriffen kommt. So auch bei einem Streit zwischen zwei Nachbarn aus dem Landkreis München . Dort landete ein Fall vor dem Amtsgericht München, der anders endete, als die Klägerin gehofft hatte. In dem vorliegenden Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen einer Frau und ihrem Nachbarn. Diese teilten sich eine Grundstückseinfahrt. In den vergangenen Jahren kam es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Parteien. Der Streit spitzte sich im Oktober 2023 zu, als eine Person Holzstöcke in einen Gully in der Einfahrt steckte, sodass die Frau mit ihrem Auto nicht darüber und auf das Grundstück fahren konnte. Die Frau vermutete, dass die Nachbarskinder hierfür verantwortlich waren. Sie sprach den Nachbarn darauf an. Laut der Frau kam es während des Gesprächs zu Beleidigungen . Im weiteren Verlauf habe der Nachbar sie getreten, gestoßen, geschlagen und gegen einen Zaun geschubst. Die Ehefrau des Nachbarn habe dies laut der Fahrerin gefilmt. Durch die körperliche Auseinandersetzung erlitt die Frau nach eigenen Angaben starke Schmerzen, ein Schleudertrauma , Schürfwunden und Schulterprobleme. Aufgrund dessen verklagte sie ihren Nachbarn auf die Erstattung der Arztkosten sowie Schmerzensgeld (§ 823 BGB). So entschied das Gericht Expertentipps: Wenn Ihre Nachbarn Lügen verbreiten, sollten Sie das tun Der Richter am Amtsgericht München wies die Klage ab. Ihrer Ansicht nach sei auf dem Video erkennbar, dass die Aggressionen vor allem von der Klägerin, also der Fahrerin, ausgingen. Das Verhalten des Nachbarn sei hingegen passiv gewesen, so der Richter. Der Mann habe die Angriffe abgewehrt. Mit seinen Armen habe er die Frau zudem auf Abstand gehalten. Da sie dies nicht akzeptierte, habe er sie geschubst. Die Frau bedrängte den Nachbarn weiter und schlug ihm ins Gesicht. Daraufhin habe der Nachbarn sich gewehrt und die Frau erneut geschubst. Sie stürzte. Da der Nachbar in Notwehr handelte, konnte sich die Frau nicht auf eine rechtswidrige Körperverletzung bei ihrer Klage stützen (§ 227 BGB). Dementsprechend war auch das Schubsen des Nachbarn nicht rechtswidrig. Im Gegensatz dazu werteten die Richter das Verhalten der Klägerin als rechtswidrige Nötigung sowie versuchte Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 21.7.2026, Az. 172 C 4529/26).