Die Deutsche Umwelthilfe legt vor dem Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen das neue Heizungsgesetz ein. Bis zu einer Entscheidung kann es aber noch dauern. Der Verband Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mietern und Mieterinnen am Montag eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Diesen Schritt hatte der Verband bereits bei der Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Verfassungsbeschwerde, die auch t-online vorliegt, ist der Artikel 20a im Grundgesetz, der den Staat dazu verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen zu schützen. Bereits 2021 hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass sich daraus eine staatliche Pflicht zum Klimaschutz herleitet. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das GModG verstößt nach Ansicht des Verbands gegen diesen Grundsatz, weil es den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ohne Enddatum erlaubt . Eigentümer neuer Öl- oder Gasheizungen sind aber dazu verpflichtet, schrittweise immer mehr biogene Brennstoffe beizumischen. In dem Gesetz ist jedoch nicht vorgesehen, dass diese Bioquote jemals 100 Prozent erreicht, sie wird 2040 nur die Quote von 60 Prozent erreichen. "Das Handeln des Staates muss auf Klimaneutralität ausgerichtet sein. Das ist hier nicht gegeben", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt, in einer Pressekonferenz. Keine Prognosen für Biogase im neuen Heizungsgesetz Zudem kritisieren die Beschwerdeführer die fehlenden Prognosen für die Kosten dieser biogenen Biobrennstoffe . "Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten", sagt DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz. "Gerade jetzt erleben Verbraucherinnen und Verbraucher mit explodierenden Öl- und perspektivisch stark steigenden Gaspreisen, was diese Abhängigkeit bedeutet." Das GModG ermögliche angesichts der unklaren Kosten für fossile und biogene Brennstoffe keine Planungssicherheit, heißt es in der Beschwerde weiter. "Das Gebäudeenergiegesetz war komplex, und das haben wir auch kritisiert. Aber es gab eine klare Leitplanke", so Metz. Diese Leitplanke fehle in dem neuen Gesetz, sodass ein Risiko langfristiger Fehlinvestitionen bestehe. Entscheidung zum GModG dauert Jahre Das neue Heizungsgesetz ist seit Sommer 2026 in Kraft und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Dieses war unter der Ampelregierung novelliert worden und wurde dann als "Heizungsgesetz" bekannt. Darin wurden Eigentümer verpflichtet, beim Einbau einer neuen Heizung darauf zu achten, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Ab 2045 sollte ein Verbot von reinen, mit fossilen Energien betriebenen Heizungen greifen. Diese Vorschriften gelten unter dem GModG nicht mehr. Mehrere Gutachten haben im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses davor gewarnt, dass dies verfassungswidrig sein könnte. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über diese Beschwerde kann es noch einige Zeit dauern. Rechtsanwalt Klinger rechnet mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren. Da aktuell in Karlsruhe aber auch andere Klimaschutzklagen verhandelt werden, könnte das Gericht seine Position zu diesem Thema in diesen Entscheidungen schon andeuten.