Die Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann sieht auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Gutverdiener sollen also mehr zahlen. Seit Wochen ringen Union und SPD um eine Pflegereform, die am heutigen Mittwoch ins Kabinett kommen soll. Der Entwurf der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU, heute Kanzleramtschefin), soll nochmal überarbeitet werden, über die Details wurde noch am Dienstag intensiv verhandelt. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann soll heute seinen Entwurf ins Kabinett bringen. Einige Details werden aber wohl nicht wieder verändert. Dazu gehören höhere Beiträge für Kinderlose und Gutverdiener. Ziel des Gesetzes hat sich nicht geändert: Es soll die Milliardenlücke in der Pflegekasse schließen und das Defizit von 22,5 Milliarden, das in den kommenden zwei Jahren erwartet wird, verhindern. Unter anderem sollen die Einnahmen erhöht werden, indem die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben wird. Allein dadurch sollen 2027 ganze 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen generiert werden. Die BBG ist die Grenze, bis zu der Gutverdiener auf ihr Gehalt noch einen Beitrag in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Diese liegt in der Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2026 bei 69.750 Euro brutto im Jahr. Auf jeden Euro, den Beschäftigte darüber hinaus verdienen, werden keine Sozialbeiträge mehr fällig. Beitragsbemessungsgrenze wird deutlich angehoben Diese Grenze soll nun angehoben werden. Wie es im neuen Pflegegesetz heißt, wird die BBG ab 2027 auf die "Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung" angehoben. Das ist die Gehaltsgrenze, ab der sich Beschäftigte auch privat versichern lassen können. 2026 liegt diese bei 77.400 Euro, was schon eine deutliche Erhöhung darstellen würde. Laut dem Entwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027, das das Arbeitsministerium vergangene Woche vorgelegt hat, soll diese Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 aber nochmal steigen, auf 84.150 Euro. Damit dürften Gutverdiener ab Januar deutlich mehr für die Pflegeversicherung zahlen, als bisher. Darüber hinaus wird auch der Pflegebeitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Pflegereform: Regierung will 100.000-Euro-Grenze für Angehörige aufheben Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln würde dies rund sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland betreffen. "Für einen großen Teil der Beschäftigten bleibt am Monatsende netto weniger übrig. Und für die Arbeitgeber steigen im gleichen Atemzug die Arbeitskosten. Dabei hat der Sachverständigenrat gerade erst darauf hingewiesen, dass höhere Sozialabgaben das Wachstum ausbremsen", heißt es in einer Mitteilung des Instituts noch im Juni. So viel mehr zahlen Gutverdiener ab 2027 Was diese Anpassung für Beschäftigte, die mindestens 84.150 Euro im Jahr verdienen (und 2026 mindestens 69.750 Euro im Jahr), genau bedeuten würde, haben wir hier berechnet: Pflegebeitragssatz Maximaler Beitrag 2026 Maximaler Beitrag 2027 Kinderlose (4,2 % 2026 / 4,3 % ab 2027) 244,13 Euro/Monat 301,54 Euro/Monat Mit einem Kind (3,6 %) 209,25 Euro/Monat 252,45 Euro/Monat Mit zwei Kindern (3,35 %) 194,71 Euro/Monat 223,92 Euro/Monat Mit drei Kindern (3,10 %) 180,19 Euro/Monat 217,39 Euro/Monat Mit vier Kindern (2,85 %) 165,66 Euro/Monat 199,86 Euro/Monat Mit fünf oder mehr Kindern (2,60 %) 151,13 Euro/Monat 182,33 Euro/Monat Die hier ausgewiesenen Beträge zahlen Beschäftigte allerdings nicht komplett; einen Teil davon zahlen auch die Arbeitgeber. Anders als bei Kranken- und Rentenversicherung wird der Satz aber nicht hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Um den eigenen Betrag ab 2027 zu berechnen, müssen Versicherte an der Gutverdienergrenze also 126,23 Euro abziehen, die der Arbeitgeber leisten muss. 2026 zahlen die Unternehmen maximal 104,63 Euro monatlich. Rentnerinnen und Rentner zahlen den Pflegebeitrag hingegen vollständig allein. Allerdings kommt es eher selten vor, dass Ruheständler ein Einkommen bis zur oder über der Beitragsbemessungsgrenze beziehen. Für alle, die unter der BBG liegen, bleibt der Beitragssatz hingegen unverändert. Lediglich Kinderlose sollen, wie bereits erwähnt, 0,1 Prozent mehr pro Monat leisten.