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Betriebsrente: Jetzt wird über die zweite Rente verhandelt

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Rund die Hälfte der Beschäftigten hat keine Betriebsrente. Ab Donnerstag verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber darüber, wie sich das ändern ließe. Einig sind sie sich aber in fast nichts. Noch bevor Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Entwurf für die Reform der gesetzlichen Rente vorweisen kann, wird in ihrem Haus an der nächsten Säule der Altersvorsorge getüftelt. Auf Empfehlung der Rentenkommission kommen dort an diesem Donnerstag Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen, um über die Betriebsrente zu beraten. Ihre Aufgabe: sich bis Ende des Jahres auf konkrete Maßnahmen zu verständigen, mit deren Hilfe die betriebliche Altersversorgung (bAV) mehr Menschen erreicht. Der Zeitdruck ist also hoch. Und die Fronten sind verhärtet. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick. Warum soll die Betriebsrente reformiert werden? Weil die zweite Säule der Altersvorsorge große Lücken hat. Rund 18 Millionen Menschen haben eine betriebliche Altersvorsorge – etwa die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die andere Hälfte hat keine. Dabei fußt das deutsche Rentensystem in der Theorie auf drei Säulen. Neben der gesetzlichen Rente sollte also jeder Versicherte idealerweise auch betrieblich (zweite Säule) und privat (dritte Säule) vorsorgen, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu können. Wie die betriebliche Altersversorgung genau funktioniert, lesen Sie hier. Besonders selten verfügen Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Geringverdiener über eine Betriebsrente, also gerade diejenigen, die eine Zusatzvorsorge am dringendsten bräuchten. Nur jedes vierte Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern bot 2023 eine betriebliche Altersvorsorge für Angestellte an, nur knapp jeder fünfte Mitarbeiter hatte eine solche Versorgung. Laut der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) liegt das auch am mangelnden Angebot: Rund 57 Prozent der Arbeitgeber bieten überhaupt keine Betriebsrente an. Wer sitzt am Tisch? Zum Sozialpartnerdialog sind unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geladen, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie Fach- und Wirtschaftsverbände. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Stellungnahme eingereicht, Neobroker und Verbraucherschützer positionieren sich ebenfalls. Für die Anbieter geht es um viel Geld: Allein die Versicherer verwalten derzeit 16,4 Millionen Betriebsrentenverträge mit Jahresbeiträgen von knapp 20 Milliarden Euro. Wer fordert was? Eine erste Konfliktlinie zeigt sich an der Frage, ob die Betriebsrente freiwillig bleiben oder zur Pflicht gemacht werden soll. Der DGB will eine verpflichtende Betriebsrente , an der sich die Arbeitgeber finanziell beteiligen – mit mindestens zwei Prozent des Bruttogehalts. Dafür sollen Beschäftigte aus nicht tarifgebundenen Betrieben niedrigschwellig in bestehende tarifvertragliche Modelle einbezogen werden. Unterstützung kommt vom Finanzminister. Lars Klingbeil (SPD) hat den DGB-Vorschlag in einer ARD-Bürgersendung im Juni ausdrücklich gutgeheißen . "Auch das würde helfen", sagte er. "Wenn wir die gesetzliche stärken, das haben wir gemacht, wenn wir die betriebliche verpflichtend machen und wenn wir die private ausbauen, dann haben wir eine Chance, das Rentensystem wirklich zukunftsfähig zu machen." Dagegen stellt sich nicht nur die BDA, sondern auch der Wirtschaftsflügel der Union. Eine solche Pflicht schränke die Wahlfreiheit der Beschäftigten ein und mache den Faktor Arbeit noch teurer, sagte CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger der "Rheinischen Post". Einen ähnlichen Einwand formuliert auch der Fachverband aba: Würden die 57 Prozent der Arbeitgeber, die derzeit keine bAV anbieten, auf einmal verpflichtet, ihre Lohnkosten zu erhöhen, könnte sie das in Schwierigkeiten bringen. Statt einer Pflicht will er Fehlanreize beseitigen – vor allem den, dass Arbeitgeber im Grundsatz eine feste Rentenhöhe garantieren müssen und das Geld deshalb nur vorsichtig anlegen dürfen. Die chancenreichere Variante, bei der nur Beiträge zugesagt werden, ist bislang allein im sogenannten Sozialpartnermodell erlaubt, also nur mit Tarifvertrag. Nicht nur die Frage, ob Pflicht oder nicht, steht im Raum, sondern ob das komplizierte System mit seinen zahlreichen Durchführungswegen grundsätzlich neu gedacht werden sollte. Dagegen stemmt sich der GDV und schlägt ein standardisiertes Basisprodukt im Durchführungsweg der Direktversicherung vor, zugeschnitten auf nicht tarifgebundene kleine Betriebe – mit 80-Prozent-Garantie auf das eingezahlte Kapital, kollektiver Kapitalanlage samt hoher Aktienquote, lebenslanger Rente als Regelfall und weitgehender Befreiung der Arbeitgeber von der Haftung. Lesen Sie hier, wie eine Direktversicherung bei der bAV genau funktioniert. Altersvorsorgedepot für Betriebsrente öffnen? Nicht zielführend ist aus Sicht der Versicherer, die Betriebsrente für die Produktwelt der neuen privaten Altersvorsorge zu öffnen. Eine Idee, die etwa der Chef des Neobrokers Smartbroker, Thomas Soltau, in die Debatte eingebracht hatte. Das ab 2027 verfügbare Altersvorsorgedepot könne als Blaupause dienen: ohne Zwangsgarantien, ohne Arbeitgeberhaftung, digital über die Lohnabrechnung abgewickelt und bei einem Arbeitgeberwechsel leicht übertragbar. Die heute in kleinen Betrieben üblichen Direktversicherungen seien von hohen Abschlussprovisionen, laufenden Kosten und niedrigen Renditen geprägt – "exakt die Probleme, an denen die Riester-Rente gescheitert ist", so Soltau. Verbraucherschützer wollen beide Anbietergruppen umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Beschäftigte automatisch in das geplante staatlich organisierte Standarddepot in der privaten Altersvorsorge aufzunehmen – bei verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen. Bisher seien nicht alle Produkte bei der Betriebsrente günstig. Viele seien weiterhin mit "unnötigen Garantien und provisionsgetriebenen Vertriebsmodellen" verbunden. Das staatlich organisierte Altersvorsorgedepot lässt allerdings auf sich warten. Wurde die Betriebsrente nicht gerade erst reformiert? Doch. Seit dem 22. Januar 2026 gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz . Es öffnet die Sozialpartnermodelle für Firmen außerhalb der Branche und erlaubt Unternehmen ohne Tarifvertrag, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubinden. Der Arbeitnehmer kann aber widersprechen. Außerdem wird mit dem Gesetz die sogenannte Geringverdienerförderung angehoben. Wer nicht mehr als 2.575 Euro brutto im Monat verdient, für den können Arbeitgeber ab 2027 Beiträge in eine Betriebsrente zahlen und erhalten im Gegenzug eine steuerliche Förderung. Die Arbeitnehmer selbst müssen nichts für ihre Altersvorsorge aufbringen, profitieren aber später von einer Betriebsrente. Nur: Ob das wirkt, ist offen. Für einen Betrieb mit 20 Beschäftigten sei das Andocken an ein branchenfremdes Sozialpartnermodell wegen der Bürokratie praktisch nicht machbar, kritisiert Soltau. Bezeichnend sei, dass der Gesetzgeber seinem eigenen Werk misstraue: Für 2027 ist eine Evaluierung vorgeschrieben. Hat sich die Zahl der Teilnehmenden gegenüber 2025 nicht verdoppelt, muss die Bundesregierung bis zum 31. März 2028 weitere Maßnahmen vorschlagen.



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