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Neuer Online-Service: So können Sie checken, ob Sie zu viel für den Rundfunkbeitrag gezahlt haben

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Jeden Monat werden 18,36 Euro Rundfunkbeitrag pro Haushalt fällig. Doch was, wenn eine Zahlung vergessen wurde? Das lässt sich jetzt online überprüfen.

Wer seinen Rundfunkbeitrag überweist, muss die Zahlungstermine selbst im Blick behalten. Ist die letzte Zahlung eingegangen, besteht bereits ein Rückstand oder wurde womöglich zu viel gezahlt? Fragen, die sich laut Kai Winter, Geschäftsbereichsleiter Operations beim Beitragsservice, offenbar zahlreiche Selbstüberweiser stellen. „Tagtäglich [rufen] viele Bürgerinnen und Bürger bei uns an, die Fragen zum Stand ihres Beitragskontos haben“, wird Winter in einer aktuellen Pressemitteilung des Beitragsservices zitiert. 

Damit Beitragszahlerinnen und -zahler nicht ständig zum Hörer greifen müssen, bietet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab sofort eine Onlineabfrage des persönlichen Kontostands an. 

So lässt sich der Kontostand prüfen

Auf der Webseite des Rundfunkbeitrags kann fortan eingesehen werden, ob ein Beitragskonto ausgeglichen ist oder ein Zahlungsrückstand oder eine Überzahlung besteht. Auch die nächsten Zahlungstermine sind dort aufgeführt. Eine Registrierung für den Onlineservice ist nicht notwendig. Für die Abfrage braucht es lediglich die neunstellige Beitragsnummer und das Geburtsdatum der Person, auf deren Namen das Beitragskonto läuft. 

Neben dem aktuellen Stand des Kontos gibt es auch Hinweise, was bei einem Zahlungsrückstand zu tun ist. So sollen Nutzerinnen und Nutzer direkt darüber informiert werden, wie sie ihr Konto wieder ausgleichen können. 

Wer den Service zum Rundfunkbeitrag nutzen kann

Der neue Service richtet sich an Menschen, die den Rundfunkbeitrag für ihre private Wohnung zahlen. Gewerblichen Beitragszahlerinnen und -zahlern steht weiterhin das separate Serviceportal für Unternehmen zur Verfügung. Dort lassen sich nach einer Registrierung unter anderem beitragspflichtige Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge verwalten. 

Wer am Sepa-Lastschriftverfahren teilnimmt, kann die neue Abfrage ebenfalls nutzen. Die fälligen Beiträge werden in diesem Fall automatisch eingezogen. Auch Änderungen der Beitragshöhe werden bei einem bestehenden Lastschriftmandat automatisch berücksichtigt.


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