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Ноябрь
2017

Gefangener hat mit Beschwerde Erfolg

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Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Schleswig-Holstein gegen die Höhe von Telefongebühren stattgegeben. Die Richter der 2. Kammer des Zweiten Senats erkannten einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wie das Gericht mitteilte.




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