Gefangener hat mit Beschwerde Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Schleswig-Holstein gegen die Höhe von Telefongebühren stattgegeben. Die Richter der 2. Kammer des Zweiten Senats erkannten einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wie das Gericht mitteilte.