Zu 18 Jahren Freiheitsstrafe ist am Montag ein Häftling am Landesgericht St. Pölten verurteilt worden. Der 60-Jährige wurde im Sinn der Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung schuldig gesprochen. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.