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Ноябрь
2017

Berliner Weihnachtsmarkt muß Anti-Terrorkosten nicht tragen

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Der Berliner Weihnachtsmarkt vor dem Schloß Charlottenburg ist nicht für die Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge zuständig. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Dienstag zugunsten des Weihnachtsmark-Betreibers. Die Gefahr von Terroranschlägen werde nicht durch den Weihnachtsmarkt hervorgerufen, sondern komme vielmehr von außen.



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