Zu späte Rettung - BGH konkretisiert Bademeister-Pflichten
Nach einem Unfall im Schwimmbad ist ein Kind schwerstbehindert. Die Eltern klagen. Der Bundesgerichtshof erhöht mit seinem Urteil nun den Druck auf die Betreiber.
Nach einem Unfall im Schwimmbad ist ein Kind schwerstbehindert. Die Eltern klagen. Der Bundesgerichtshof erhöht mit seinem Urteil nun den Druck auf die Betreiber.