Kreuzfahrtgast will Geld: Unannehmlichkeiten sind keine Reisemängel 0 21.12.2017 10:14 N-tv.de Beschweren darf man sich im Urlaub, doch gilt nicht jede Unannehmlichkeit als Reisemangel, der eine Preisminderung rechtfertigt. Ein Gericht hat darüber nun im Fall eines Kreuzfahrtreisenden entschieden, der einiges an seinem Urlaub kritisiert. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа Другие проекты от SMI24.net Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ