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Февраль
2018

Urteil zu betrieblicher Versorgung: Keine Witwenrente für deutlich jüngere Ehefrau

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Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung verweigern, wenn der Ehepartner ihres früheren Arbeitnehmers mehr als 15 Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.



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