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Февраль
2018

Keine Haftung des Vermieters: Streupflicht endet an Grundstücksgrenze

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"Jeder kehre vor seiner Tür" - sogar Goethe wurde bemüht, um einer Klage zur Räumpflicht von Vermietern Nachdruck zu verleihen. In dem Fall vergeblich. Totale Sicherheit bei Schnee und Eis gebe es nicht, befand der BGH. Ein Sturz gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko".



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