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Март
2018

Urteil stärkt Mieterrechte - Bundesgerichtshof bestätigt dreijährige Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung

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Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf kündigen. Davor sei eine solche Kündigung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und verwies auf eine entsprechende Sperrfrist.



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