BRÜSSEL/ LINZ. Das Sozialministerium will das EuGH-Urteil zur Mindestsicherung in Oberösterreich, wonach eine geringere Leistung für Personen mit befristetem Aufenthalt nicht zulässig ist, berücksichtigen und einen verfassungskonformen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen.