Tunesischer Islamist Sami A. muss vorerst nicht zurückgeholt werden
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den bereits ausgeflogenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nachträglich aufgehoben. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Tunesier rechtswidrig außer Landes gebracht.
