Ab 50 Mitarbeitenden: Gesetzesentwurf für Lohngleichheit geht in die Vernehmlassung (Aargauer Zeitung)
In Basel-Stadt soll bei Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden regelmässig überprüft werden, ob Lohngleichheit besteht. Damit geht der Kanton weiter als der Bund. Eine der Forderungen an den Frauenstreiks der vergangenen Jahre: Lohngleichheit.