Mit 240.000 Kilometern darf ein Auto schon Öl "schwitzen"
STEYR. Gleich bei der Heimfahrt vom Gebrauchtwagenhändler gab ein Geländewagen mit gültiger Prüfplakette auf der Windschutzscheibe den Geist auf. Kein Betrug des Händlers und kein Amtsmissbrauch des KFZ-Meisterbetriebes, der das Pickerl ausstellte, urteilten die Schöffen in einem Strafprozess am Landesgericht Steyr. Sie sprachen die Angeklagten frei.