Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Juristisches Vorgehen bei Parken auf Gehweg möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt Spielraum.