Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen (Sächsische)
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt Spielraum. Leipzig/Bremen. Anwohnerinnen und Anwohner können