Müssen jetzt Hunderttausende Syrer aus Deutschland raus?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Für Asylbewerber aus Syrien besteht nicht länger eine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg. Dem Syrer, der geklagt hatte, steht damit kein sogenannter subsidiärer Schutz zu.