Eltern scheitern mit Eilantrag gegen Nachweis von Masernimpfung für Grundschülerin
Eltern einer Grundschülerin sind vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mit einem Eilantrag gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für Schüler gescheitert. Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch darf ein solcher Nachweis per Verwaltungsakt angeordnet und mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Für schulpflichtige Kinder oder deren Eltern ergebe sich hierdurch kein offensichtlicher Grundrechtsverstoß, teilte das Gericht mit.