Wahlkreiseinteilung in Niedersachsen verfassungswidrig - Landtagswahl aber gültig
Die Einteilung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen verstößt dem Landesverfassungsgericht zufolge gegen die Landesverfassung. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sei verletzt, erklärte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag im Verfahren um eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl 2022. Trotz dieses "Wahlfehlers" bleibe die Wahl aber gültig, entschied das Gericht. Bis zur nächsten Wahl 2027 muss der Landtag die Einteilung allerdings ändern. (Az. StGH 5/23)