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Июнь
2015

Immobilienkäufer: Bei falschen Angaben gibt es keinen Schadensersatz

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Geprellte Immobilienkäufer können nur dann einen Schadensersatz verlangen, wenn sie die erworbene Wohnung wieder an die Bank zurückgeben wollen. Dies müssen sie in ihrem Mahnbescheid angeben.



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