Immobilienkäufer: Bei falschen Angaben gibt es keinen Schadensersatz 0 23.06.2015 23:24 DIE WELT Geprellte Immobilienkäufer können nur dann einen Schadensersatz verlangen, wenn sie die erworbene Wohnung wieder an die Bank zurückgeben wollen. Dies müssen sie in ihrem Mahnbescheid angeben. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа Другие проекты от SMI24.net Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ