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Февраль
2020

Rodungen für Tesla-Werk dürfen fortgesetzt werden

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Die zunächst ausgesetzten Rodungen für das geplante Tesla-Werk im deutschen Brandenburg dürfen fortgesetzt werden. Dies entschied am Donnerstagabend das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Eilanträge der Umweltschützer gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände seien zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss könne nicht angefochten werden.



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