Sparkonto von Oma: Enkel müssen Beträge zurückzahlen
Eine Großmutter hatte jahrelang Sparkonten für ihre Enkel angelegt, dann wurde sie zum Pflegefall. Weil ihre Einkünfte nicht ausreichten, um die Heimkosten zu tragen, müssen die Enkel die Beträge ihrer Geschenkkonten zurückgeben. In bestimmten Fällen könne der Staat Geldgeschenke zurückfordern, entschied das Oberlandesgericht Celle.