Pflegebedürftige müssen für Entlastungsbetrag in Vorkasse gehen
Entlastungsleistungen stehen Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige nicht im Voraus - sie müssen in Vorleistung gehen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Was es dabei noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier.