Am Montag erlässt das Finanzministerium eine Verordnung, die die Gewährung von Zuschüssen für standortrelevante Unternehmen regeln soll. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Geld von Steuerzahlern soll demnach nur gegen eine Standortgarantie ausgezahlt werden - die Regelung kann auch für andere Unternehmen angewendet werden.