Kommentar: Prozess zum Lübcke-Mord: Stephan E.s fatale Radikalisierung
Das Geständnis von Stephan E. zeigt: Verdachtsfälle darf man nicht vom Radar nehmen. Auch seine Verteidiger gilt es zu hinterfragen.
Das Geständnis von Stephan E. zeigt: Verdachtsfälle darf man nicht vom Radar nehmen. Auch seine Verteidiger gilt es zu hinterfragen.