Das geplante "Freitesten" könnte verfassungswidrig sein, warnt der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen. Durchaus verfassungskonform könnte laut Müller unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Impfpflicht sein.