Bundestag beschließt das Jahressteuergesetz 2020
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es in Kraft getreten. Damit ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Übungsleiterfreibetrag: steigt von 2.400 Euro/Jahr auf 3.000 Euro/Jahr
- Ehrenamtspauschale: steigt von 720 Euro/Jahr auf 840 Euro/Jahr
- Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von 35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro.
- Gebot der zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit max. 45.000 Euro Einnahmen/Jahr
- Gemeinnützigkeit beantragen: Das Finanzamt prüft jetzt nicht mehr nur Ihre Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung
- Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Vereinen begründen nicht mehr per se eine GBR
- ein Verein kann Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen
- Für spenden bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (bisher 200 Euro)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-de-jahressteuergesetz-2020-812872