Prinz Ernst August von Hannover muss sich nach mehreren Ausrastern im Sommer in Grünau (Bezirk Gmunden) demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wels legt dem 66-Jährigen in ihrem Strafantrag Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung zu Last, wie sie am Mittwoch offiziell informierte. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre. Laut einem Gutachten war Ernst August zu den Tatzeiten nicht zurechnungsfähig.