Seit nunmehr einem Jahr ist die Sterbehilfe in Österreich neu geregelt. Dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, können seitdem eine sogenannte Sterbeverfügung errichten. Mit Stand Dezember 2022 wurden insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet, berichtete das Sozial- und Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Kritik an der Regelung kam zuletzt von der Palliativgesellschaft, die eine Gesetzesänderung fordert.