Der neue Prozess (ab sofort) zu Startausweisanträgen sieht wie folgt aus – ich bitte diesen fortan umzusetzen/zu leben:
Anträge zu Startausweis Verlängerungen werden (von den Vereinen) durch Einreichung des üblichen Vordrucks an Alfred Hörauf gesendet, der
bei Unvollständigkeit den Antrag unbearbeitet an den Verein zurücksendet mit dem Vermerk: unvollständig.
bei Vollständigkeit den Pass bearbeitet und an den Verein zurücksendet.
nach jeder Passrücksendung an den Verein (also pro Pass) an Patrick eine E-Mail sendet mit den Inhalten zur durch Patrick erledigenden Rechnungsstellung.
Anträge zu Startausweis Neuausstellungen werden (von den Vereinen) durch Einreichung des üblichen Vordrucks an Patrick gesendet. (Falls fortan bei jemand anderem dazu etwas reinkommt, leitet dieser dies bitte umgehend und ohne Bearbeitung an Patrick weiter).
Patrick sendet bei Unvollständigkeit den Antrag unbearbeitet an den Verein zurück mit dem Vermerk: unvollständig.
Patrick befüllt bei Vollständigkeit den neuen Pass entsprechend mit den Daten usw. und trägt Stempel und DBV-Marke ein.
Patrick erstellt umgehend eine Rechnung an den Verein in nuVerband/Faktura und speichert sie als Entwurf ab (ohne Versand).
Passversand:
Wenn deutscher Sportler: Patrick sendet den Pass an den Verein.
Wenn ausländischer Sportler: Patrick sendet den Pass an Erich Dreke vom DBV.
Erich Dreke befüllt usw. und sendet zurück an Patrick.
Patrick sendet den Pass an den Verein.
Patrick sendet direkt nach Postversand des Passes an den Verein, die in nuVerband/Faktura bereits erstellte Rechnung via nuVerband/Faktura (also digital).
Somit entfällt ein bisher notwendiger Rückversand der Vereine an den Verband, da sie selbst für die Vollständigkeit (z.B. Grunduntersuchung und Jahresuntersuchung) der Pässe verantwortlich sind, wenn sie den Pass am Wettkampftag vorlegen.
Startausweise müssen (ohne Ausnahme) am Wettkampftag vorgezeigt werden.
Vor Ort werden keine Starterlaubnisse mehr erteilt, lediglich entzogen, wenn der Ausweis unvollständig ist.
Somit entfällt die bei Meisterschaften ggf. anfallende Gebühr (50 €) „Ehrenwörtliche Erklärung" und eine evtl. Rückerstattung dieser im Nachgang.
Sportler, die sich über ihren Verein nicht rechtzeitig (das bedeutet nicht erst wenige Tage vorher) um die nötigen Startausweis gekümmert haben, so dass der Startausweis vor der Veranstaltung dem Verein vorliegt, erhalten vor Ort keine Startgenehmigung (ohne Ausnahme) !