30.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
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Das DFB-Sportgericht belegt den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Strafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro.
