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Апрель
2024

Grundsicherungsempfängerin muss für Sozialbetrug des Partners haften

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Obwohl sie nichts vom Betrug wusste, muss eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für das Handeln ihres früheren Lebensgefährten haften. Die Erstattungsforderung von rund 11.000 Euro zahlte sie zunächst in Raten – ihre Klage dagegen wies das Gericht nun ab.



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