38.150 Euro Geldstrafe für Halleschen FC
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Das DFB-Sportgericht belegt den Halleschen FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Strafen in Höhe von 38.150 Euro.
